AGB
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller gegenseitigen Ansprüche aus Vertragsabschlüssen die zwischen dem Kunden und der TRACING-international GmbH (im Folgenden: TiG). Dies gilt sowohl im Rahmen der Online-Bestellung, als auch in Bezug auf schriftlich geschlossene Verträge.
Es gelten stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Der Einbeziehung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Kunden wird widersprochen.
3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäfts-bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des jeweiligen Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
II. Vertragsschluss
1. Vertragsschluss bei Bestellungen über unseren Onlineshop
1.1 Bei den im Rahmen von Katalogen und sonstigen Werbeauftritten sowie im Internetauftritt der TiG eingeräumten Möglichkeiten zum Erwerb von Waren handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um unverbindliche Aufforderungen, ein Angebot abzugeben. Eine Bindungswirkung entsteht insoweit nicht.
1.2 Die Absendung der Bestellung durch den Kunden in Form des Onlinebestellformulars stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an die TiG zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
1.3 Nach dem Eingang der Bestellung wird die TiG den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Die Bestellbestätigung stellt indes noch keine Vertragsannahme durch die TiG dar.
1.4 Der Dienstleistungsvertrag kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch die TiG wirksam zustande. Dies kann durch schriftliche Annahme in Form einer Versandbestätigung, welche ebenfalls auf elektronischem Wege erfolgt, sowie durch tatsächliche Leistungserbringung geschehen.
1.5 Der Vertragstext / die Auftragsbestätigung wird von der TiG gespeichert und auf Verlangen per E-Mail zugesandt. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Die vorliegenden AGB können jederzeit auf unserer Homepage eingesehen sowie heruntergeladen und gespeichert werden.
2. Vertragsschluss bei schriftlichen Bestellungen
Der Vertrag kommt durch ein schriftliches Angebot des Kunden unter Verwendung des Formulars „Neuauftrag“ sowie die Annahme durch die TiG zustande. Die TiG kann das Angebot entweder schriftlich oder durch tatsächliche Leistungserbringung annehmen.
3. Allgemeine Bestimmungen zum Vertragsschluss
Die TiG kann sich bei Vertragsschluss eines Vertriebspartners bedienen. Dieser ist nur und ausschließlich zum Abschluss von Neuverträgen bevollmächtigt.
3.1 Die TiG kann das Angebot ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Gesellschaft kann die Annahme überdies von einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig machen.
3.2 Die Gesellschaft behält sich vor, die Bonität des Kunden zu prüfen. Der Kunde ermächtigt die TiG, vor Vertragsbeginn bzw. bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden auch während der Vertragslaufzeit Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien bzw. der SCHUFA einzuholen und Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens zu übermitteln. Die jeweilige Datenübermittlung und -speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der TiG oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
3.3 Im Übrigen wird auf das gesonderte Merkblatt „Datenschutzhinweise“, welches dem Kunden gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss ausgehändigt wurde, verwiesen.
3.4 Die TiG ist berechtigt, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche weitere Vertragsbestandteile wie z.B. Preislisten oder Leistungsbeschreibungen jederzeit, d.h. auch während einer eventuell vereinbarten Mindestvertragslaufzeit, zu ändern. Entsprechende Änderungen werden dem Kunden vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht er innerhalb dieser Frist nicht, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern die Mitteilung einen entsprechenden ausdrücklichen Hinweis der TiG enthält.
III. Widerrufsbelehrung
1. Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch dessen Bestellung und deren Annahme durch die TiG zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande.
2. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform sowohl auf dem Postwege als auch in elektronischer Form widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Dienstvertrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs; hierbei kommt es auf das Datum des Poststempels an. Der Widerruf ist schriftlich an die TRACING-international GmbH, Schönauer Weg 13, 42699 Solingen zu richten und bedarf keiner Begründung.
3. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
IV. Vertragslaufzeit
1. Erbringt TiG innerhalb des Vertragsverhältnisses Dienstleistungen, beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit, so verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate.
2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Verzug auf Seiten des Kunden über einen Zeitraum von mindestens zwei aufeinander folgenden Monaten oder über einen Betrag in Höhe von mindestens drei Monatsentgelten
• Nichteinhaltung vertraglicher Fristen trotz Rüge und Fristsetzung bzw. Verhinderung / Versuch der Leistungserbringung des jeweils anderen Vertragsteils
3. Wird der Vertrag aus einem von dem Kunden zu vertretenden Grund vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet, so hat der Kunde der TiG gegenüber Aufwendungs- sowie Schadensersatz zu leisten, sofern die Aufhebung des Vertrages nicht auf der Ausübung des dem Kunden zustehenden Widerrufrechts beruht.
V. Leistungsumfang
1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den mit dem Kunden unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls der Leistungsbeschreibung geschlossenen schriftlichen, auf elektronischem oder Postwege übermittelten Vereinbarungen. Die in Werbematerialien und Produktinformationen enthaltenen Abbildungen oder Maßangaben etc. sind Annäherungswerte, welche erst nach ausdrücklicher Bestätigung der TiG verbindlich sind.
2. Die TiG kann zusätzlich zur Lieferung bestellter Waren Dienstleistungsverträge und damit verbundene weitere Leistungen der Grundversorgung anbieten. Diese eventuellen Zusatzangebote der TiG sind jedoch mit weiteren, gesondert berechneten Kosten verbunden.
Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Kundenberater jederzeit gerne zur Verfügung.
3. Wird die TiG durch den Eintritt außergewöhnlicher, unvorhergesehener Ereignisse, die sie oder die Personen, denen sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient, betreffen, an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung gehindert, und waren die entsprechenden Ereignisse auch unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht abwendbar, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
Schadensersatzansprüche in Folge und auf Grund eines solchen Ereignisses sind ausgeschlossen.
VI. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsdurchführung zu ermöglichen. Insbesondere ist er zur
• Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen der Installation und des Betriebes,
• unverzüglichen Mitteilung jeglicher Änderungen der zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, wie Anschrift, Kontoverbindung, Rechtsform etc.,
• ausschließlich bestimmungsgemäßen Verwendung der seitens der TiG für ihn erbrachten Leistungen verpflichtet.
VII. Fälligkeit / Verzug
1. Die in Rechnung gestellten Beträge richten sich nach der Preisliste der TiG in ihrer jeweils gültigen Form und werden mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Einwendungen gegen die Rechnung müssen seitens des Kunden innerhalb von vier Wochen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form gegenüber der TiG geltend gemacht werden, anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt.
3. Bei fehlender Deckung des angegebenen Kontos des Kunden, hat dieser alle aus diesem Umstand resultierenden Aufwendungen zu ersetzen, es sei denn, er hat diese nachweisbar nicht zu vertreten.
4. Der Verzug tritt mit Zugang einer schriftlichen Mahnung seitens der TiG, gleichwohl mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang ein. Ein automatischer Eintritt des Verzuges nach Ablauf der 30tägigen Frist erfolgt bei Verbrauchern nur nach ausdrücklichem Hinweis dieser Rechtsfolge in der entsprechenden Rechnung.
Ab der zweiten schriftlichen Mahnung seitens der TiG wird eine Mahnkostenpauschale in Höhe von EUR 8,00 fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadenseintritts unbenommen.
5. Eine Aufrechnung seitens des Kunden kann der TiG gegenüber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erfolgen.
VIII. Lieferung
Sofern im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der TiG und dem Kunden eine Lieferung der bestellten Sache vereinbart ist, gelten folgende Bestimmungen:
1. Erfüllungsort für die von der TiG zu erbringenden Leistungen ist der Firmensitz. Sofern die Ware an den Kunden versandt wird, liegt eine Schickschuld vor. Ist der Kunde ein Unternehmer, trägt er das Versendungsrisiko.
2. Den Versand nimmt die TiG mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
3. Die TiG ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern zu Teillieferungen und –leistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder – leistung ist für den Unternehmer nicht von Interesse.
4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche die Lieferung für die TiG ohne eigenes Verschulden nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei den von der TiG beauftragten Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Gesellschaft auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die TiG, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5. Unternehmer sind erst, wenn die Behinderung gemäß Ziffer 4) länger als drei Monate dauert, nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Die Regelungen des § 323 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 BGB bleiben unberührt. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die TiG von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann die Gesellschaft sich nur bei unverzüglicher Benachrichtigung des Kunden berufen. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden seitens der TiG unverzüglich erstattet.
IX. Instandhaltung und Reparaturen
1. Eingriffe in die technischen Anlagen, Übertragungstechnik usw. des Vertragsgegenstandes/Kaufgegenstandes sind innerhalb der Gewährleistungsfrist nur der TiG bzw. deren Beauftragten gestattet. Der Kunde hat innerhalb dieses Zeitraums zur Wahrung seiner Gewährleistungsrechte sämtliche entsprechende Handlungen und Vornahmen zu unterlassen.
2. Aus Gründen der Netzsicherheit oder bei der Durchführung von Wartungsarbeiten, Reparaturmaßnahmen oder Netzoptimierungen kann die TiG die Leistungserbringung vorübergehend unterbrechen. Bei längeren Leistungsunterbrechungen wird die TiG den Nutzer unverzüglich über das Ausmaß und die voraussichtliche Dauer in Kenntnis setzen.
3. Die TiG wird Störungen im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Meldung von Störungen gegenüber der TiG sowie zur Vornahme der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Ermöglichung der Feststellung der entstandenen Schäden und deren Ursachen. Hat der Kunde die Störungen zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, ist die TiG berechtigt, die ihrerseits für Fehlersuche und -beseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen.
X. Gewährleistung
Sofern im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der TiG und dem Kunden Gegenstände veräußert werden und somit das Gewährleistungsrecht Anwendung findet, gelten folgende Bestimmungen:
1. Die TiG gewährleistet, dass die versandten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
2. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, anderenfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch. Verbraucher haben offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach dem Empfang der Ware anzuzeigen; für die Einhaltung der Frist reicht es aus, wenn die Mängelanzeige rechtzeitig abgesendet wird. Versäumt der Kunde diese Obliegenheit, ist der Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
3. Ist der Kunde Unternehmer, so leistet die TiG für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
4. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die TiG ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur unter Aufbringung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
5. Ist auch der zweite Versuch der Nacherfüllung erfolglos, so dass die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Rücktritt vom Vertrag – im Gegensatz zur Minderung – bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen.
6. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sache gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels; diese verjähren in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware, es sei denn, der TiG ist Arglist vorzuwerfen.
8. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen der TiG sowie durch unsachgemäße Benutzung verursacht worden sind. Sofern ein derartiges Fehlverhalten des Kunden feststeht, wird Unternehmern gegenüber vermutet, dass der Mangel auf diesem Verhalten beruht, es sei denn, der Unternehmer kann eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, widerlegen.
9. Zeigt sich der Mangel erst später als sechs Monate nach der Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es der TiG frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei der Übergabe keine Sachmängel aufwies.
XI. Haftung
1. Die TiG haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund (ausgenommen vorvertraglicher Verletzungen) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Bei schuldhafter - weder grob fahrlässiger noch vorsätzlicher - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal EUR 50.000,00 begrenzt.
3. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse der Absätze 1. und 2. gelten nicht für Ansprüche, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Für Schäden, die durch arglistiges Verhalten der TiG entstanden sind, haftet die Gesellschaft im gesetzlichen Umfang.
5. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt hiervon unberührt.
6. Die TiG haftet nicht für Störungen des Mobilfunkdienstes oder des GPS-Dienstes.
7. Soweit die Haftung der TiG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XII. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
1. Die TiG ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes zu beachten. Sie wird ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten.
2. Der Kunde erteilt mit der Unterzeichnung des Vertrages seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten in dem für die Vertragsabwicklung erforderlichen Rahmen. Die Einwilligung umfasst auch die Weitergabe der Daten an Dritte, sofern dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist.
3. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung kann seitens der TiG ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise der SCHUFA vorgenommen werden.
4. Bei gesonderter schriftlicher Einwilligung des Kunden bzw. durch Aktivierung des Feldes „Datenschutzbestimmungen“ bei einer Internetbestellung, ist es der TiG gestattet, die erhobenen Daten für eigene Zwecke, wie beispielsweise Kundenbindung, Marketing etc., zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu diesen Zwecken findet seitens der TiG nicht statt. Dem Kunden steht es frei, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
5. Ein eventuell bei Vertragsschluss eingesetzter dritter Vertriebspartner ist durch die gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie durch die mit der TiG abgeschlossenen Verträge zur Verschwiegenheit und Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Bestimmungen verpflichtet.
6. Die TiG wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 1. bis 5. geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.
7. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die bezüglich seiner Person von der TiG gespeicherten Daten zu verlangen. Die Auskunftserteilung erfolgt in der Regel schriftlich.
XIII. Wechsel der Vertragsparteien
1. Die TiG ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag auf Dritte zu übertragen; in diesem Fall steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Dienstleistungsvertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der TiG auf Dritte übertragen.
Bei einer Übertragung bzw. Nutzungsüberlassung an Dritte ohne die Zustimmung der TiG haftet der Kunde weiterhin für die fällig werdenden Entgelte.
2. Der Kunde darf die von der TiG zu erbringenden Leistungen ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft entgeltlich an Dritte weitergeben.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der TiG und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Solingen oder ein anderer Gerichtsstand nach Wahl der TiG, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne das Handelsgesetzbuches ist.